FAQ des SB Krumbach

Wer kann Mitglied werden ?

Jeder, der Interesse am Schießsport und der Brauchtumspflege des Schützenwesens hat.

Gibt es altersmäßige Beschränkungen ?

Ab 18 kann jeder selbstständig die Mitgliedschaft beantragen. Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit vorzulegen.

Die einzelnen Sportwaffenarten unterliegen gesetzlichen Altersbeschränkungen.

Kann ich vor dem Beitritt alles anschauen und mich informieren ?

Man kann jeder Zeit zu den Öffnungszeiten vorbeischauen. Am besten ist es aber, einen gemeinsamen Termin mit einem Mitglied der Vorstandschaft zu verabreden. Dieser zeigt dann alles und es können dann einzelne Disziplinen unter direkter Aufsicht ausprobiert werden.

Wie kann ich Mitglied werden ?

Wenn Sie Mitglied werden möchten, laden Sie den Aufnahmeantrag (Downloads) herunter und füllen ihn aus. Bei Ihrem nächsten Besuch geben Sie diesen im Vereinsheim ab. Danach wird er dann von der Vorstandschaft bearbeitet.

Sind Sie noch Minderjährig, ist zum Mitgliedantrag auch noch die Einverständniserklärung (Downloads) mit beizubringen. Bitte auch beachten, dass der Aufnahmeantrag ebenfalls von den Erziehungsberechtigten mit unterschrieben ist.

Welche Rechte und Pflichten entstehen durch eine Mitgliedschaf t?

Die Rechte und Pflichten sind in der Satzung (Downloads) aufgeführt.

Zusätzlich ist es wünschenswert wenn Sie sich zusätzlich aktiv in das Vereinsleben in Form einer Tätigkeit (Aufsicht – Thekendienst – Arbeitsdienst) einbringen. Ein Verein ohne die fleißigen Helfer im Hintergrund tut sich etwas schwer.

Welche Kosten entstehen mit einer Mitgliedschaft ?

Es entsteht der Mitgliedsbeitrag, der sich aus dem Vereinsbeitrag und der Verbandsabgabe zusammensetzt.

Sehen Sie hierzu auf unserer Homepage nach : Der Verein

Ich möchte mein Startrecht ändern, was muss ich tun ?

Ich bin Erstmitglied des Schützenbundes:
Ich schicke eine Email an die Mitgliederverwaltung. Diese veranlasst dann die nötigen Schritte. Eine Änderung des Startrechtes ist nur zwischen dem 15.07. und dem 10.08. des jeweiligen Jahres möglich und gilt für das folgende Sportjahr. Der Verein muss seine Änderung mit dem dazugehörigen Schützenpass spätestens am 15.8. beim Gau eingereicht haben. Zum Zeitpunkt der Änderung müssen Sie bereits Mitglied in dem Verein sein, auf den das Startrecht übertragen wird.

Ich bin kein Erstmitglied des Schützenbundes:
Sie müssen dazu als Zweitmitglied beim Schützenbund gemeldet sein. Die Passänderung läuft über Ihren Erstverein.

Was muss ich bei einer Kündigung machen ?

Sie schicken die Kündigung schriftlich an den Verein bzw. werfen diese im Schützenheim ein. Eine Kündigung muss spätestens zum 1.12. des laufenden Jahres erfolgen. Zur Kündigung ist immer der Schützenpass mit beizulegen. Ohne diesen kann eine Kündigung nicht wirksam werden. Eine Kündigung wird immer zum Jahresende wirksam, unabhängig wann sie erfolgt. Liegt beides nicht rechtzeitig vor, wird die Mitgliedschaft weitergeführt.

Sollten Sie Ihren Schützenausweis nicht finden, vermerken Sie dieses unbedingt auf Ihrer Kündigung.

Nach Erhalt der Kündigung bekommen Sie hierzu eine Bestätigung. Sollte diese nicht nach 14 Tagen bei Ihnen sein, senden Sie bitte eine kurze Mail an die Mitgliederverwaltung. Mitgliederverwaltung

Ich habe meinen Schützenausweis verloren bzw. er ist unauffindbar ?

Senden Sie bitte eine kurze Mail an die Mitgliederverwaltung.

Mitgliederverwaltung

Schützenbund Krumbach e.V.

Badweg 21
86381 Krumbach

  • Telefon

    08282-7845

  • Fax

    08282-8826910

  • Email

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